1
Klapproth kapitulierte vor der Gewalt des Faktischen und gab seinem Hund recht und seiner Katze die entsprechende Summe ohne Abzüge. Die Katze dankte es ihm wie erwartet. Da Klapproth die Angelegenheit nun als erledigt betrachtete, widmete er sich dem Wesentlichen, das sich jedoch wie gewohnt entzog und davon solange nicht abzuweichen bereit war, wie Klapproth nicht in den Keller sah. Hausmeister Peters, der aufgrund der entstandenen Beziehung auch nach seinem Vertragsende weiter nach dem Grundlegenden sah, weigerte sich entschieden, dem Hund sein Recht und der Katze ihre Summe zuzugestehen und behielt den Kellerschlüssel für sich.
Es war ausweglos.
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2
Doch obgleich ein gelingender Verlauf keineswegs ausgeschlossen gewesen wäre, entschied sich die Sache dagegen und verweigerte nicht nur die Zusammenarbeit, sondern wendete sich sogar gegen Klapproths Ansinnen und zerbrach unter großem Hallo in tausend auf dem Boden landende Teile.
Für Klapproth war die Sache damit dahin und Klapproth wusste es. An eine Wiederherstellung der Ordnung war nicht zu denken, zumindest nicht für den Moment.
Seit sich die Dinge zur aktiven Auseinandersetzung mit Klapproth entschieden hatten, entglitten Klapproths Leben alle Bindungen und es wurde finster und verdrießlich. Es hätte keineswegs seine sonstige Zuversicht abgelegt, wäre es nicht eines Abends und nach vielem durchgestandenen Scheitern an seiner eigenen Rückseite angekommen.
Seit sich die Dinge entschieden hatten, starrte das Leben in seinen eigenen Rücken.
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3.
Klapproths Brieföffner brach ab und der Brief verblieb ungeöffnet. Klapproth war bereit zu Verhandlungen, da er ahnte, auf diesen Brief angewiesen zu sein. Der Brief ahnte nichts dergleichen, erwartete jedoch einen Bonus, ohne den er nicht zu gehen bereit war. Und obgleich Klapproths Geschick mit Dingen zwar ausgeprägt war, handelte es sich hierbei um etwas sehr anderes, von dem ihm zwar einer der Seinigen jüngst berichtete, doch dies nur vage, da jener sich ängstigte.
Der Brief verhielt sich ruhig und Klapproth tat es ihm gleich. Jenen Moment nutzte Klapproth geschickt zur Übertragung der Verantwortlichkeiten auf den Brief, der solches jedoch kommen sah und sich dessen entzog. Klapproth behielt die Verantwortung über das Vorliegende, wofür gerade stehen zu müssen ihm verständlich wenig behagte.
Es kommt nicht häufig vor, dass Verhandlungen in Einigkeit enden, ohne dass sich die beteiligten Parteien bewegen. Der Brief jedoch hatte Mitleid mit Klapproths Situation und entfernte sich freiwillig.
Hierüber wird später noch zu sprechen sein.
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4.
Klapproth schätzte seinen Nachbarn für dessen Umgang mit Situationen und gegenteiligem. Trotz ihrer eigentlichen Überlegenheit hatte Klapproths Nachbar nur wenige Probleme mit ihnen und sprach über sie kaum schlecht. Keineswegs neidete Klapproth seinem Nachbarn sein Geschick, doch zeigte er sich interessiert, wenn Situationen erschienen.
Klapproths Nachbar war von reinem Herzen und Klapproth half diesem bei der Ergänzung des Wichtigsten um vieles Weitere, was jener Klapproth ein jedes Mal mit einem Gedanken dankte. Mit der Zeit gab es an dieser Stelle weniger zu tun und Klapproth entschied sich, die entstandene Sammlung von Gedanken zu ordnen und katalogisieren.
Trotzdem sich die meisten fügten, weigerten sich einige entschieden. Klapproth hatte Mühe, jene widerspenstigen Gedanken von seinen eigenen zu unterscheiden und wurde trüb über die neue Situation.
Sein Nachbar reinen Herzens spürte Klapproths Schwere und nahm jene Gedanken zurück. Erst spät bemerkte Klapproth, dass er auch seine eigenen fortgab, die sich zwischenzeitlich mit fremden vermischt hatten.
Klapproth blieb mit einer Leere zurück, die nicht seine war, die er nun jedoch zu verwalten hatte.
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5.
Klapproth stimmte dem Vorschlag zu und erteilte dem Verantwortlichen die erforderliche Vollmacht für das Anstehende. Der Verantwortliche nahm die Übertragung der Befugnisse wortlos an und begann umgehend mit der Umsetzung des Vereinbarten. Da sich Klapproth der Tragweite seiner Entscheidung bewusst war, hielt er es für angemessen, das nun Vorliegende seiner Aufmerksamkeit zu entziehen und sich stattdessen dem Dringlichen zu widmen.
Das Dringliche erwies sich jedoch als unzuverlässig und verwies Klapproth an das Zuständige, welches sich seinerseits für nicht kompetent erklärte. Klapproth fand sich in einer Lage wieder, die weder Rückzug noch das Gegenteil erlaubte.
Der Verantwortliche hatte inzwischen sämtliche übertragenen Vollmachten an die zuständige Stelle weitergegeben, die jedoch dienstags nicht bearbeitete und mittwochs grundsätzlich nur Ablehnungen erteilte. Es blieb bei der ursprünglichen Vereinbarung. Klapproth erkannte die Folgen und entschied, sich vorerst zu fügen.
Die bestehenden Verhältnisse verhinderten sowohl Fortgang als auch gelungenes Ende der Geschichte. Es ist bedauerlich, dass dergleichen heute noch möglich ist.
Doch ändert kein Bedauern nichts und wir verbleiben traurig, ratlos, enttäuscht.