1) Vertragsgegenstand und Geltungsbereich
Die nachstehenden AGB gelten für das Leistungsangebot von kletterkurse-freiburg.de, Inhaber: Sven Ott, insbesondere Kletterkurse, Trainings und Coachings. Die Leistungsbeziehung besteht jeweils zwischen kletterkurse-freiburg.de (nachstehend „Anbieter“ genannt) und dem „Teilnehmer“. Der Anbieter bietet einzelne Kurse, ganztägige und mehrtägige Kurse in Kletterhallen und am Fels an. Details zu den jeweiligen Leistungen (bspw. Inhalte, Preis,) sind im Angebot des Anbieters auf der Website schriftlich definiert.
2) Zustandekommen des Vertrages
2.1 Die Leistungsbeschreibungen von kletterkurse-freiburg.de stellen noch kein verbindliches Angebot des Anbieters dar. Erst mit dem schriftlichen Kontakt (z.B. per Email oder über das Kontaktformular auf der Website) durch den Teilnehmer und der Bestätigung der Anmeldung durch den Anbieter kommt der jeweilige Vertrag zustande. Bei Kontaktaufnahme auf anderem Wege kommt der Vertrag mit der Zusendung der Buchungs- oder Terminbestätigung durch den Anbieter zustande (in Textform via Email, SMS oder Messenger wie WhatsApp). Die Terminbestätigung gilt als Buchungsbestätigung.
2.2 Bei Gruppenanmeldung versichert der Anmelder, von sämtlichen anderen Teilnehmern hinreichend bevollmächtigt sein. Die weiteren Teilnehmer sind namentlich zu nennen. Der Anmelder haftet gegenüber kletterkurse-freiburg.de für die Zahlungspflichten aus dem Vertragsschluss und ist für die Einhaltung dieser Bestimmungen durch die Teilnehmer verantwortlich. Diese Geschäftsbedingungen gelten sowohl für den Auftraggeber, wie auch die von ihm gemeldeten Teilnehmer. Der Anmelder ist verpflichtet, den Teilnehmern diese Bestimmungen bekannt zu machen.
2.3 Die einzelnen Termine werden dann gemeinsam vom Anbieter und dem Teilnehmer festgelegt. Kindern und Jugendliche unter 18 Jahren benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder Sorgeberechtigten.
3) Teilnahmevoraussetzungen, Durchführung, Haftung & Freistellung
3.1 Klettern ist ein Risikosport. Angebote mit Bezug zu Bouldern und Klettern sind mit besonderen Risiken verbunden. Von jedem Teilnehmer wird daher besondere Umsicht, Eigenverantwortlichkeit und Rücksichtnahme erwartet. Teilnehmen kann, wer sich körperlich und geistig den jeweiligen Anforderungen des Klettersports gewachsen fühlt sowie entsprechend ausgerüstet ist. Für eine sichere Ausrüstung (Gurt, Seil, Kletterschuhe usw.) ist der Teilnehmer verantwortlich. Gleiches gilt für die An- und Abreise zum Veranstaltungsort sowie etwaige Kosten, für den Eintritt in Kletterhallen u.ä.
3.2 Sollte der Teilnehmer körperliche Einschränkungen haben, die sicherheitsrelevant sein könnten (z.B. Kreislaufprobleme), sind diese vorab mitzuteilen. Eine Teilnahme unter Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln, aber auf Medikation, die zu Einschränkungen der Reaktionsfähigkeit und des körperlichen Befindens führen können, ist untersagt. Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, Teilnehmer bei objektiv erkennbaren Anzeichen, dass die obigen Voraussetzungen nicht vorliegen, auszuschließen. Im Falle des Ausschlusses aufgrund Einschränkungen und / oder Einflüssen, die allein im Verantwortungsbereich des Teilnehmers liegen und die diesem bekannt waren oder bekannt hätten sein müssen, bleibt der Teilnehmer zur Zahlung auch bei Ausschluss verpflichtet.
3.3 Bei jedweden sicherheitsrelevanten Themen ist der Anbieter während der Durchführung eines Angebotes gegenüber den Teilnehmern weisungsbefugt. Die Teilnahme erfolgt jedoch grundsätzlich auf eigene Gefahr und Verantwortung.
3.4 Verursacht der Teilnehmer Schäden bei Dritten durch einen Verstoß gegen die Anweisungen des Trainers, ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen, soweit kein Mitverschulden vorliegt. Der Teilnehmer stellt den Anbieter von Ansprüchen durch Dritte für solche Schäden frei.
4) Leistungsumfang
4.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, zum Beispiel einem Angebot im Online-Auftritt des Anbieters. Die Leistungsbeschreibungen können auf Grund der Art der Leistungen nur die Rahmenbedingungen der Veranstaltung darstellen, die Leistungen werden an die persönlichen Vorkenntnisse des Teilnehmers angepasst.
4.2 Termine werden vom Anbieter und dem Teilnehmer gemeinsam festgelegt.
5) Rücktritt oder Stornierung, Kündigung
5.1. Terminänderungen:
Kann ein feststehender oder gemeinsam festgelegter Termin vom Anbieter oder einem Teilnehmer nicht wahrgenommen werden, wird bis zu sieben Tage vor dem jeweiligen Termin einvernehmlich ein Ersatztermin vereinbart werden. Bei Terminabsagen innerhalb von sieben Tagen vor Termin, verfällt dieser ersatzlos. Kann der Anbieter einen Termin kurzfristig nicht wahrnehmen, hat er das Recht und die Pflicht für einen Ersatztermin zu sorgen.
5.2. Stornierung durch Teilnehmer bei Veranstaltungen:
Bei Stornierung einer verbindlich gebuchten Veranstaltung (z.B. Kletterkurs, mit einem oder mehreren Kurstagen) durch den Teilnehmer kann Anbieter einen angemessenen Betrag als Ersatz für Aufwendungen verlangen. Der Anspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendungen pauschaliert. Maßgeblich für die Höhe des Ersatzes ist der Zugang der Stornoerklärung des Teilnehmers bei Anbieter mindestens in Textform. Die Höhe des pauschalen Anspruches staffelt sich wie folgt:
bis 21 Tage vor Veranstaltung: 30 %
bis 7 Tage vor Veranstaltung: 50 %
später und bei Nichtantritt: 100 %
Die Pauschale entfällt, wenn der Teilnehmer einen Ersatzteilnehmer stellt, den Anbieter hierüber unverzüglich und vor Kursbeginn unterrichtet. Der Anbieter wird einen Ersatzteilnehmer nur aus objektiven berechtigten Gründen ablehnen. Sämtliche Zahlungsverpflichtungen bleiben im Verhältnis zum ursprünglichen Teilnehmer bestehen, dieser hat für die Abwicklung im Innenverhältnis zu sorgen.
5.3. Rücktritt/Absage der Veranstaltung durch Anbieter
Der Anbieter ist bei Vorliegen besonderer Umstände berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. eine Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall wird jeder Vertragspartner unverzüglich über den Ausfall der Veranstaltung informiert. Eine bereits erhaltene Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Der Anbieter wird sich in jedem Fall bemühen, einen Alternativtermin zu benennen (ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht).
Ein besonderer Umstand, der zum Rücktritt bzw. zur Veranstaltungsabsage berechtigt, ist insbesondere gegeben bei:
- höherer Gewalt und unvorhersehbaren Witterungsbedingungen, wenn hierdurch die Durchführung des Kurses nicht möglich ist oder eine sichere Kursdurchführung nicht gewährleistet werden kann,
- Verletzung und Krankheit der Kurstrainer, wenn hierdurch eine sichere Durchführung der Veranstaltung nicht mehr gewährleistet werden kann,
- einer Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl. Diese beträgt grundsätzlich 4 Kursteilnehmer. Die Teilnehmer werden in diesem Fall spätestens 14 Tage vor Veranstaltung informiert.
Sollte ein Felskurs witterungsbedingt nicht draußen stattfinden können, so kann der Kurs ganz oder teilweise in eine Kletterhalle verlegt werden.
6) Preise, Zahlung & weiteren Kosten
6.1 Es sind, sofern nicht schriftlich anderes vereinbart wurde, die jeweils im Angebot ausgewiesenen Vergütungen vereinbart. Zahlungen sind vorbehaltlich der Vereinbarung abweichender Zahlungstermine oder Fristen innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss und Zugang der entsprechenden Rechnung per Überweisung zu begleichen.
Leistet der Teilnehmer die Zahlung auch nach Mahnung mit Fristsetzung nicht, kann Anbieter vom Vertrag zurückzutreten. Soweit eine Veranstaltung im Sinne der Ziffer 5.2 vorliegt, kann der Teilnehmer Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 verlangen.
6.2 Zusätzliche Kosten für den Teilnehmer können entstehen:
Bei ganztägigen oder mehrtägigen individuell vereinbarten Veranstaltungen trägt der Teilnehmer die Kosten für die An- und Abreise sowie Übernachtungs- und Verpflegungskosten, und zwar sowohl die eigenen als auch, ggf. anteilig, die des durchführenden Anbieters.
6.3 Bei Durchführung in öffentlichen Sportstätten – etwa Kletter- der Boulderhallen – trägt der Teilnehmer die Kosten für den Eintritt, auch des Anbieters und Kosten für eine etwaig benötigte Leihausrüstung.
6.4 Es ist möglich, dass der Anbieter vom Teilnehmer eine Anzahlung verlangt. Sollte die Durchführung der Veranstaltung durch Verschulden des Anbieters nicht möglich sein, wird diese Anzahlung unmittelbar und vollständig zurückgezahlt.
7) Haftung und Versicherung
7.1. Auch bei größtmöglicher Umsicht und Sorgfalt des Anbieters, birgt Klettern immer ein Restrisiko. Von den Teilnehmern wird ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit erfordert und erwartet. Gegen Unfälle und für etwaige notwendige Rettungsmaßnahmen ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner privaten Versicherungen abgesichert. Es besteht keine Versicherung durch den Anbieter.
7.2. Der Anbieter haftet nur nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8) Datenschutz, Foto- und Filmaufnahmen
8.1 Personenbezogenen Daten werden vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften behandelt.
8.2 Im Rahmen der Durchführung eines Angebotes erstellet der Anbieter regelmäßig Foto- und Videomaterial, auf dem der Teilnehmer zu sehen ist. Der Anbieter nutzt solches Material gegebenenfalls auch für eigene Marketingzwecke, z.B. seine Online-Auftritte und auch in sozialen Medien. Soweit rechtlich notwendig, holt der Anbieter hierzu die Einwilligung der Abgebildeten ein. Der Anbieter geht davon aus, dass ein Teilnehmer mit Anfertigung und Nutzung der Aufnahmen einverstanden ist, wenn er sich aktiv an der Erstellung beteiligt – sollte es sich anders verhalten, bittet der Anbieter um ausdrücklichen Hinweis!
9) Mitfahrgelegenheiten
9.1 Eventuelle Mitfahrten jeglicher Art (Auto, Bus, Bahn) mit dem Anbieter während eines Programmes und für die An- und Abreise sind reine Gefälligkeiten, für die der Anbieter keinerlei besondere Haftung übernimmt. Mitfahrer werden ausschließlich auf eigene Gefahr mitgenommen.
Gegen Unfall und Bergung sowie entstandener Personen- und Sachschaden ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner privaten Versicherung abgesichert.
9.2 Der Anbieter übernimmt auch keinerlei Verantwortung für Personen- und Sachschäden die durch die Fahrer, die sich für Mitfahrten von Teilnehmern zur Verfügung stellen, entstehen.
Stand: 8.7.2022
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